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Informationen zur Aufstellung von Kaminöfen

 

Welche Anforderungen bestehen an einen Kaminofen ?

Um einen Kaminofen in Deutschland betreiben zu dürfen muss er nach der deutschen Kaminofennorm DIN 18891 bzw. der europäischen Norm DIN EN 13240 geprüft sein. Dies wird durch ein Typenschild, auf dem die technischen Daten zu finden sind, durch das „Ü-Zeichen“ (Überwachungszeichen) mit dem Hinweis auf die DIN 18891 oder das CE-Zeichen dokumentiert. Geräte ohne dieses Prüfzeichen dürfen nicht verwendet werden.

Worin unterscheiden sich die Bauarten 1 und 2 ?

Kaminöfen der Bauart 1 haben selbstschliessende Türen (Federmechanismus) und sind ausschließlich für den Betrieb mit geschlossenem Feuerraum zugelassen. Kaminöfen der Bauart 2 können sowohl offen wie auch geschlossen betrieben werden. Für diese Geräte gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Verbrennungsluftversorgung und des Schutzes von brennbaren Fußböden. Ausserdem müssen Kaminöfen der Bauart 2 einen eigenen Schornstein haben (mehrfachbelegung ausgeschlossen)

Wie müssen Fußböden geschützt werden ?

Fußböden aus brennbaren Baustoffen vor den Feuerraumöffnungen von Kaminöfen der Bauart 1 müssen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt werden. Dieser Belag muss sich auf mind. 50 cm nach vorn (A) und mind. 30 cm zu den Seiten (B) erstrecken. Bei Kaminöfen der Bauart 2 können größere Maße erforderlich sein.

Welcher Abstand zu Wänden ist erforderlich (A)

Die Hersteller von Kaminöfen geben den erforderlichen Abstand der Geräte zu brennbaren Bauteilen oder Wänden aus oder mit brennbaren Bauteilen in Ihrer Aufstellanleitung vor. Dieser kann variieren und bis zu 40 cm betragen. Es wird häufig ein unterschiedlicher Abstand zu den Seiten oder nach hinten gefordert. Im Strahlungsbereich der Scheibe beträgt der Mindestabstand 80 cm, kann jedoch auch größer sein. Zu beachten ist, dass Wände die z.T. aus brennbaren Bauteilen bestehen (z.B. Holzunterkonstruktion) als brennbares Bauteil angesehen werden.

Was ist beim Verbindungsstück zu beachten

Verbindungstücke bestehen aus Stahl mit einer Wandungsstärke von mind. 0,6 mm. Normaler Weise haben Sie den gleichen Durchmesser wie der Abgasstutzen.

Auf einen ausreichenden Abstand zu brennbaren Bauteilen ist zu achten. (B) Dieser beträgt mind. 40 cm ! Wenn das Verbindungsstück mit mindestens 2 cm Mineralwolle ( Eignung für den Kaminbau erforderlich) ummantelt wird, kann der Abstand auf 10 cm reduziert werden.

Bei der Durchdringung von Wänden aus oder mit brennbaren Bauteilen ist ein Abstand von mind. 20 cm zu den brennbaren Bauteilen einzuhalten. Der Zwischenraum muss entweder belüftet oder mit mineralischen Baustoffen geringer Wärmeleitfähigkeit ausgefüllt werden. Auch hier ist auf eine hohe Temperaturbeständigkeit zu achten !

Wichtig ist auch hier, dass Wände die z.T. aus brennbaren Bauteilen bestehen (z.B. Holzunterkonstruktion) als brennbares Bauteil angesehen werden.

Der Einbau einer Drosselklappe ist empfehlenswert.

Wie erfolgt der Anschluss an den Schornstein

Die Verbindung zwischen Kaminofen und Schornstein erfolgt durch das Verbindungsstück (Ofenrohr). Es kann Typbedingt entweder oben oder hinten sowie seitlich an den Ofen angeschlossen sein. Am Schornstein wird das Verbindungsstück durch ein (doppeltes) Wandfutter angeschlossen, nicht direkt eingemauert. Es soll bis an den Schornsteinquerschnitt heranreichen, jedoch nicht hineinragen.

Woher bekommt der Kamin die Luft für die Verbrennung

Die Feuerungsverordnung schreibt vor, dass für einen Kaminofen mindestens 4 m³ Raumluft je kW Heizleistung zur Verfügung stehen müssen. Diese Größenordnung ist für ältere Wohnhäuser ausreichend, bei modernen luftdichten Gebäuden sind jedoch Schwierigkeiten zu erwarten, da nicht genügend Luft nachströmen kann. Daher ist in neueren Häusern eine zusätzliche separate Verbrennungsluftzuleitung (Frischluftanschluss) ratsam.

 

Weiterhin muss sichergestellt sein, das über Lüftungsanlagen oder Dunstabzugsanlagen kein zu großer Unterdruck in der Wohneinheit entsteht. Hierfür können z.B. Fensterkontaktschalter oder automatische Unterdrucküberwachungseinrichtungen Abhilfe schaffen.

Wie/Wo muss ich die Aufstellung eines Kaminofens anmelden

Die Aufstellung von Kaminöfen ist nach der Landesbauordnung (LBO) baugenehmigungsfrei. Vor der Aufstellung des Ofens muss lediglich die Zustimmung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters eingeholt werden. Hierfür ist der „Vordruck für Feuerungsanlagen“ als amtlich eingeführtes Formblatt (Anlage 6 zur LBO) zu verwenden.

Um die Prüfung der Abstimmung der Feuerungsanlage vornehmen zu können, benötigt Ihr Schornsteinfeger neben den Daten des Schornsteines und des Verbindungsstückes (je Höhe, Länge und Querschnitt) auch die Abgasdaten der Feuerstätte (Herstellerangaben auf dem technischen Datenblatt).

Wenn möglich sollte der Planer der Feuerungsanlage den rechnerischen Funktionsnachweis nach DIN EN 13384 beifügen, dies könnte jedoch auch von Ihrem Schornsteinfeger erledigt werden.

Eine Gebrauchsabnahme erfolgt nach dem Anschluss der Feuerstätte an den Schornstein durch den Schornsteinfeger

 

Wie oft wird die Abgasanlage gereinigt

Nachdem der Kaminofen an den Schornstein angeschlossen wurde, wird der Schornstein in der Folge 2 mal jährlich durch den zuständigen Schornsteinfeger gereinigt. Dies gilt für Kaminöfen, die zusätzlich zu einer Zentralheizung betrieben werden.

Bei Feuerstätten, die zur ausschließlichen Beheizung eines Wohnraumes genutzt werden, wird der Schornstein 3 mal jährlich gereinigt.

Das Verbindungsstück des Kaminofens wird nicht automatisch mitgereinigt, dies kann aber auch von ihrem Schornsteinfeger preisgünstig übernommen werden.

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